ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

BODY LOUNGE – Das Figurstudio für die Frau


1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1 Leistungsumfang

Body Lounge gewährt der Nutzerin während der Öffnungszeiten, die durch Aushang im Studio bekannt gegeben und der Hausordnung im Detail zu entnehmen sind, gegen das vereinbarte Entgelt den in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungsumfang.
Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit rechtsgültiger Mitgliedschaft gestattet.

1.2 Zusätzliche Leistungen

Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen werden bei Inanspruchnahme separate Kosten vom Studio erhoben.

1.3 Jugendliche

Nutzerinnen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind verpflichtet, Body Lounge auf Verlangen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Durchführung des Trainings in der Body Lounge übernehmen die Erziehungsberechtigten, sofern diese entsprechend körperlich verfasst sind.


2. ZUTRITTSMEDIUM

2.1 Zugangsberechtigung zum Studio

Die Nutzerin erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Mitgliedskarte oder Mitgliedsarmband), welches ihr den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführen des Zutrittsmediums darf das Studio der Nutzerin den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachweisen kann, dass eine rechtsgültige Mitgliedschaft besteht.

2.2 Erstausstellungsgebühr

Für die erstmalige Ausstellung des Zutrittsmediums wird eine Gebühr von EUR 19,90 erhoben.

2.3 Umgang mit dem Zutrittsmedium

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums den Verlust unverzüglich im Studio zu melden.
Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt.

2.4 Keine Übertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

Die Mitgliedschaft im Studio Body Lounge ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.

Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d. h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrages von EUR 500,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs sowie auch eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

2.5 Neuausstellung des Zutrittsmediums

Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums durch die Nutzerin erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von EUR 19,90 fällig. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio durch die Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


3. STUDIONUTZUNG

3.1 Hausordnung

Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied den Regelungen der jeweils aktuellen Hausordnung, die Bestandteil des Nutzungsvertrages ist. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zu den betreuten sowie unbetreuten Öffnungs- und Trainingszeiten der Body Lounge, zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Studio behält sich vor, zeitweise Änderungen der Öffnungszeiten und des Kursangebots vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungen und Teilschließungen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten.

Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.

3.2 Nutzung der Spinde

Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.

3.3 Nutzung von Kundenparkplätzen

Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, Parkkarten herauszugeben, die vom Mitglied kenntlich im Fahrzeug auszulegen sind. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio sowie bei fehlender Auslage einer Parkkarte im PKW ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt.


4. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

4.1 Begleitung

Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.

4.2 Verletzung von Verhaltenspflichten

Die Nutzerin ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihr nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen.
Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen seine vertraglichen Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.

4.3 Änderung persönlicher Angaben

Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen in den Daten nicht verspätet mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.